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Ladendiebstahl

Kurzerklärung

Diebstahl von Waren durch Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten in Läden des Handels Ausführliche Erklärung

Buch zum Thema
Category Management als kooperatives Vermarktungskonzept zwischen Industrie und Handel ist zweifelsohne ein geeignetes Instrument, gemeinsame Umsatzsteigerungen zu erzielen und nicht ... mehr
Ausführliche Erklärung

widerrechtliche Aneignung von Waren in Handelsbetrieben durch Kunden, aber auch durch Mitarbeiter oder Lieferanten aus Läden oder deren Lager. Zunahme des Ladendiebstahls, v.a. durch verführerische Warenpräsentation zur „Selbstbedienung“, was von den Tätern allzu wörtlich genommen wird. Zunehmende Anonymität zwischen Kunden und Laden bzw. dessen Inhaber sowie Wandel der Einstellungen zum Eigentum gelten als Ursachen.

Eingrenzung mittels baulicher Maßnahmen, Schulung des Verkaufspersonals, Einsatz von Detektiven und Kameras sowie sonstiger technischer Maßnahmen der Warensicherung; dadurch entstehen weitere Kosten, die neben dem Warenschwund bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind. Strafrechtliche Ahndung über § 242 StGB und evtl. - bei Mitarbeitern - über § 246 StGB (Unterschlagung).

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Sachgebiete
Ladendiebstahl
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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