Zeitspannen, während deren der Residenzhandel seine Läden geöffnet hat Ausführliche Erklärung
Zeitspannen, während deren der Residenzhandel seine Ladenkapazität zur Nutzung durch Kunden bereithält. Tatsächliche Ladenöffnungszeiten stimmen mit den nach dem Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes (gilt nur noch in Bayern) oder der Länder maximal möglichen regelmäßigen Ladenöffnungszeiten nicht immer überein. Viele Betriebe haben kürzere Öffnungszeiten, da sie während mancher Stunden keinen ausreichend hohen Umsatz erwarten bzw. die Ladenöffnungszeiten der Arbeitszeit der Vollzeitkräfte (z.B. 40 Stunden pro Woche) anpassen.