Lärmschutzverordnung
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Lärmschutzverordnung vom 12.6.1990; (BGBl. I S. 1036) zur Festsetzung der Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche. Mit der Verordnung sind die von den Verwaltungen zu beachtenden Immissionsgrenzwerte festgelegt, wobei die gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz berücksichtigt wurden. Nachfolgende Grenzwerte dürfen beim Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen nicht überschritten werden.
Grenzwerte in Dezibel (A)
| Tag | Nacht |
in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen | 57 | 47 |
in reinen und allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten | 59 | 49 |
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten | 64 | 54 |
in Gewerbegebieten | 69 | 59 |
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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