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Lagerkosten

Definition: Was ist "Lagerkosten"?
 Lagerkosten sind die für die Zeitüberbrückung von Lagergütern (Einsatzstoffe, Halb- und Fertigprodukte, Reserveanlagen etc.) anfallenden Kosten der Bereitstellung und Bereithaltung von Lagerkapazität und -betriebsbereitschaft sowie der Vor- und Nachbereitung und Durchführung des Lagerprozesses.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lagerhaltungskosten; wichtiger Teil der Logistikkosten.

    1. Begriff: Lagerkosten sind die für die Zeitüberbrückung von Lagergütern (Einsatzstoffe, Halb- und Fertigprodukte, Reserveanlagen etc.) anfallenden Kosten der Bereitstellung und Bereithaltung von Lagerkapazität und -betriebsbereitschaft sowie der Vor- und Nachbereitung und Durchführung des Lagerprozesses.

    2. Bedeutung: Lagerkosten sind zentrale Erfolgsvariable in vielen logistischen Entscheidungsproblemen (Losgrößenplanung, Realisierung von Logistikkonzeptionen, z.B. Just-in-Time-Produktion) mit entsprechend großer Bedeutung. In der Senkung der Lagerkosten wird ein wesentliches Rationalisierungspotenzial gesehen.

    3. Bestandteile: a) Kosten der Lagerkapazität: u.a. Kosten der Lagergebäude, Lagereinrichtungen (z.B. Regalsysteme), Lagertransportmittel (z.B. Gabelstapler, Regalförderzeuge) und des Lagerpersonals.

    b) Kosten der Lagerbereitschaft: u.a. Beleuchtungs- und Heizungs- bzw. Kühlungskosten sowie Instandhaltungskosten.

    c) Kosten der Lagervor- und -nachbereitung: u.a. Ein-, Um- und Auslagerungskosten (z.B. Treibstoffkosten der Fördermittel), Ver- und Entpackungskosten, Kommissionierungskosten etc.

    d) Kosten der Lagerung selbst: Neben Kosten der quantitativen und qualitativen Erhaltung der Lagergüter (z.B. Konservierungskosten) fallen bes. Zinskosten für das in den Lagergütern gebundene Kapital an (kalkulatorische Zinsen).

    4. Verrechnung: Lagerkosten werden überwiegend pauschal auf die Lagergüter verrechnet: a) Kosten der Eingangslagerung werden zumeist auf speziellen Materialstellen gesammelt und als Materialgemeinkosten den Material inanspruchnehmenden Kostenträgern belastet. Die Verrechnung erfolgt materialwertproportional (Proportionalitätsprinzip); eine derartige Abhängigkeit ist jedoch allenfalls für die Zinskosten gegeben.

    b) Kosten von Zwischenlagerungen im Fertigungsbereich werden i.Allg. nicht gesondert erfasst und verrechnet; sie gehen (nicht als solche kenntlich gemacht) undifferenziert in die Fertigungsgemeinkosten ein.

    c) Bez. Kosten für Ausgangslagerung im Vertriebsbereich gilt zumeist Entsprechendes, d.h. Verrechnung als Teil der Vertriebsgemeinkosten. Genau lassen sich Lagerkosten dann erfassen und verrechnen, wenn man die Lagerleistungen erbringenden Stellen als Kostenstelle oder Kostenplatz separiert, ihre Leistungen exakt aufzeichnet und eine leistungsentsprechende Kostenverrechnung vornimmt.

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