Langlebigkeitsrisiko
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Immobilien können Bestandteil der Altersvorsorge sein und zu diesem Zweck verrentet werden. Die Höhe der Leibrente basiert auf dem Grundstückswert zuzüglich Zinsen. Zugrunde gelegt werden dabei Tabellen zur Lebenserwartung der bisherigen Eigentümer. Sind Eheleute Eigentümer, so wird die Rente bis zum Ableben des Längstlebenden gezahlt. Das Langlebigkeitsrisiko wird vom Käufer getragen. Er wird sich vor einem Vertragsabschluss über die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung seiner Vertragspartner informieren.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Langlebigkeitsrisiko
ausgehend