laufende Versicherung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Offene Police. 1. Begriff: Form der Schadenversicherung, bei der die versicherten Risiken zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zunächst nur der Gattung nach bezeichnet werden; erst später gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen die konkreten Risiken auf. Siehe auch Deklaration. Ausprägung der Transportversicherung.
2. Merkmale: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Risiken einzeln oder zu bestimmten Terminen gesammelt an den Versicherer zu melden. Damit genießt er auch dann Versicherungsschutz, wenn ein Schaden schon vor der Anmeldung eingetreten ist. Zu besonderen Formen der laufenden Versicherung siehe unter Generalpolice und Pauschalpolice.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
eingehend
laufende Versicherung
ausgehend
eingehend
laufende Versicherung
ausgehend