Leitungswasserversicherung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezielle Sachversicherung gegen Schäden an Gebäuden oder beweglichen Sachen durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser sowie gegen Schäden an Zu- und Ableitungsrohren und an bestimmten Einrichtungen der sanitären Installation durch Rohrbruch oder Frost. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Leitungswasserversicherung insbesondere bei landwirtschaftlichen und gewerblichen Risiken Verwendung. Darüber hinaus ist die Gefahr Leitungswasser auch im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung und der verbundenen Wohngebäudeversicherung mit gedeckt. Industrielle Risiken können über die Extended-Coverage-Versicherung gegen die Gefahr Leitungswasser versichert werden.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
eingehend
Leitungswasserversicherung
ausgehend
eingehend
Leitungswasserversicherung
ausgehend