| 
 | 
 | 

Lizenz

Kurzerklärung

Die vom Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts oder urheberrechtlichen Verwertungsrechts einem Dritten eingeräumte Befugnis, die dem Rechtsinhaber zustehenden Verwertungsrechte auszuüben (Nutzungsrecht). Ausführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Multisensuale Markenführung bietet vielversprechende Möglichkeiten, Konsumenten langfristig und mit allen fünf Sinnen an eine Marke zu binden und Markeninhalte tiefgreifend ... mehr
Ausführliche Erklärung

Licensing. 1. Begriff: Die vom Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts oder urheberrechtlichen Verwertungsrechts einem Dritten eingeräumte Befugnis, die dem Rechtsinhaber zustehenden Verwertungsrechte auszuüben (Nutzungsrecht). Lizenzen i.e.S. sind Nutzungsrechte an den technischen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster, Sortenschutzrecht), ferner an Halbleiterrechten (Halbleiterschutzrecht) und Marken, in der Sache aber auch die Dritten eingeräumten Nutzungsrechte an Geschmacksmustern, Schriftzeichen und urheberrechtlichen Verwertungsrechten. Im Einzelnen: Berechtigung zur Nutzung von
(1) Erfindungen oder von Schutzrechten für Erfindungen (Patente),
(2) Gebrauchsmustern oder deren Anmeldungen,
(3) Marken, Copyrights,
(4) technischem Know-how (Technologie-Transfer),
(5) kaufmännischem, v.a. Marketing- und Management-Know-how; alle mit der vertraglich fixierten Erlaubnis zur Nutzung von Urheberrechten und/oder mit Know-how-Überlassungsabkommen verbundenen (v.a. absatzmarktorientierten) Planungen und Handlungen des Lizenzgebers.

Vgl. auch internationale Lizenz.

2. Arten: a) Ausschließliche und nicht ausschließliche (einfache) Lizenz.

b) Unbeschränkte und beschränkte Lizenz: Ein Rechtsübergang oder die Erteilung einer weiteren Lizenz berührt im Patent- und Gebrauchsmusterrecht die vorher erteilten ausschließlichen oder einfachen Lizenzen nicht (§ 15 III PatG, § 22 III GebrMG). U.U. kommt die Erteilung einer Zwangslizenz in Betracht.

c) Nach dem Gegenstand der Lizenz: Produktlizenz, Produktionslizenz, Markenlizenz, Vertriebslizenz.

3. Lizenzgebühren: Es gibt keine Richtlinien bzw. Grundsätze mit allg. gültigem Charakter für die Bemessung von Lizenzgebühren. Die Bemessung kann sich am Umsatz bzw. Absatz (Umsatz- oder Stücklizenzgebühren), u.U. in Jahresstaffeln und mit garantiertem Mindestbetrag, orientieren oder als einmalig zu zahlende Pauschallizenzgebühr ausgestaltet sein. Außerdem sind Kombinationsformen der beiden Grundformen denkbar.

Vgl. auch Lizenzgebühren.

4. Bilanzierung: a) Handelsbilanz: Lizenz als immaterielles Anlagegut (immaterielle Wirtschaftsgüter) aktivierbar.

b) Steuerbilanz: Lizenz als immaterielle Wirtschaftsgüter aktivierungspflichtig, sofern Lizenz durch einmalige Zahlung käuflich erworben ist.

Version:
Sachgebiete
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff Im Gegensatz zur wissenschaftlichen Analyse spezieller Bereiche der Wirtschaftspolitik (z.B. Geld-, Finanz-, Einkommens-, Verteilungs-, Konjunktur-, Wachstums-, Beschäftigungspolitik etc.) befasst sich die Allgemeine Wirtschaftspolitik mit der grundsätzlichen Systematik wirtschaftspolitischer Handlungen weitgehend ohne den konkreten Bezug auf bestimmte ökonomische Ziele oder ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb
I. Begriffsbestimmungen 1. Direktwerbung Umfasst alle Werbemaßnahmen, die den Empfänger gezielt ansprechen, indem sie ihm die Werbebotschaft in Form eines selbstständigen Werbemittels (z.B. Direct Mailing) direkt und nicht mithilfe eines anderen Mediums übermitteln. 2. Direct Marketing Umfasst alle marktgerichteten Aktivitäten, die sich einstufiger (direkter) ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Heinz Dallmer
I. Begriff In der deutschsprachigen Marketingwissenschaft erlebt das Thema Marketingcontrolling nach intensiven Forschungstätigkeiten zu Beginn der achtziger Jahre einen neuen Höhepunkt. Beim Marketingcontrolling handelt es sich um ein klassisches Schnittstellenthema zweier betriebswirtschaftlicher Teilgebiete. Marketing und Controlling stehen in einem ambivalenten Verhältnis zueinander. ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Sven Reinecke
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Wertvollste Marken weltweit
Wert der wertvollsten Marken weltweit im Jahr 2011 (in Milliarden US-Dollar)
Statistik: Wertvollste Marken weltweit
(Kostenpflichtige Statistik)
Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Lizenz"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Unvollständige Verträge und unterschiedliche Interessenlagen bieten den Stakeholdern prinzipiell Gelegenheiten wie auch Motive zu opportunistischem Verhalten. Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch ... mehr
von  Prof. Dr. Axel v. Werder
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaften ist die Erforschung von Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft. Unter Wirtschaft wird der rationale Umgang mit knappen Gütern (Gut) verstanden.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Albach
Anzeige