Kurzbezeichnung für Lowest-in-first-out. Verbrauchsfolgeverfahren, das unterstellt, dass die Waren mit den niedrigsten Anschaffungskosten zuerst verbraucht werden. Anwendung des Lofo-Verfahrens im handelsrechtlichen Jahresabschluss zur Bewertung von gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens ist strittig. Die Vorräte werden dabei zu den teuersten Preisen bilanziert. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Vorsichtsprinzip und stimmt daher nicht mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) überein. Nach Einkommensteuerrecht ist dieses Verfahren nicht zulässig.
Gegensatz: Hifo.