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Lofo

Kurzerklärung
Kurzbezeichnung für Lowest-in-first-out. Verbrauchsfolgeverfahren, das unterstellt, dass die Waren mit den niedrigsten Anschaffungskosten zuerst verbraucht werden. Anwendung des Lofo-Verfahrens im handelsrechtlichen Jahresabschluss zur Bewertung von gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens ist strittig. Die Vorräte werden dabei zu den teuersten Preisen bilanziert. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Vorsichtsprinzip und stimmt daher nicht mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) überein. Nach Einkommensteuerrecht ist dieses Verfahren nicht zulässig. Gegensatz: ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Norbert Pfitzer
Mitglied des Vorstands
Prof. Dr. Peter Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
Ausführliche Erklärung

Kurzbezeichnung für Lowest-in-first-out. Verbrauchsfolgeverfahren, das unterstellt, dass die Waren mit den niedrigsten Anschaffungskosten zuerst verbraucht werden. Anwendung des Lofo-Verfahrens im handelsrechtlichen Jahresabschluss zur Bewertung von gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens ist strittig. Die Vorräte werden dabei zu den teuersten Preisen bilanziert. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Vorsichtsprinzip und stimmt daher nicht mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) überein. Nach Einkommensteuerrecht ist dieses Verfahren nicht zulässig.

Gegensatz: Hifo.

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Sachgebiete
Lofo
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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