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Lohngerechtigkeit

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ökonomischer und sozialer Tauschmechanismus. Menschen erwarten von ihrem Gegenüber eine Gegenleistung, wenn sie sich in ökonomische und soziale Beziehungen einbringen. Letzteren liegt also das  gegenseitige Geben und Nehmen von materiellen und immateriellen Ressourcen zugrunde. Die Tauschrelationen werden u.a. über ökonomische Regulatoren (Markt), oder über die Attraktivität und Stabilität einer Beziehung bestimmt. Leistung und Gegenleistung sollten dabei einander angemessen sein. Das diesbezügliche Gerechtigkeitsempfinden der beteiligten Akteure hat damit auch Einfluss auf die Tauschbeziehung (Interaktion). Insoweit lassen sich Interaktionen als Austausch von ökonomischen und sozialen Belohnungen/Nutzen und Kosten interpretieren. Überwiegen für beide Partner die individuell empfundenen Belohnungen die individuell empfundenen Kosten, kann dies zu einer längerfristigen, stabilen und gegenseitig als wertvoll empfundenen Austauschbeziehung führen. Die Leistungsbeziehung zwischen Mitarbeiter und Organisation beruht zunächst auf einem ökonomischen Tausch. Der formale Arbeitsvertrag, inklusive aller arbeitsrechtlichen Regelungen legt den Gegenstand des Tausches zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren. Hierbei ist es für die Mitarbeiter u.a. bedeutsam zu erkennen, gerecht entlohnt zu werden. Einige Dimensionen der Lohngerechtigkeit sind in der nachfolgenden Grafik aufgeführt; siehe auch Äquivalenzprinzip.

    Abbildung: Dimensionen der Lohngerechtigkeit nach Göbel (2016)

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