Lohnverzicht; steuerlich anerkannte, schriftlich zu treffende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Herabsetzung des tariflichen oder vertraglichen Arbeitsentgelts zwecks Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Stufe der Steuertabelle. Arbeitsrechtlich gilt § 4 III TVG, der vom Tarifvertrag abweichende Entgeltvereinbarungen zugunsten des Arbeitnehmers umfasst (Günstigkeitsprinzip).