Direkt zum Inhalt

Lohnsteuerhilfeverein

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 I StBerG).

    2. Anerkennung (§§ 14–20 StBerG): erfolgt bei Erfüllung der satzungsmäßigen Voraussetzungen und Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf Antrag durch die Oberfinanzdirektion, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Die Anerkennung erlischt durch Auflösung des Vereins, Verzicht auf Anerkennung und Verlust der Rechtsfähigkeit. Die Oberfinanzdirektion kann die Anerkennung unter den Voraussetzungen des § 20 StBerG zurücknehmen oder widerrufen.

    3. Pflichten (§§ 21–26 StBerG): Der Lohnsteuerhilfeverein hat Aufzeichnungen zu führen und diese Aufzeichnungen jährlich durch Geschäftsprüfer prüfen zu lassen. Die Hilfeleistung ist sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf Werbung auszuüben. Die Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins müssen durch eine sachgemäße Person geleitet werden.

    4. Aufsicht (§§ 27–30 StBerG): Die Mitglieder des Vorstandes und Personen, denen sich der Lohnsteuerhilfeverein bei der Hilfeleistung bedient, haben der Oberfinanzdirektion als Aufsichtsbehörde u.a. Auskunft zu geben und Akten vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde kann in den Geschäftsräumen Prüfungen vornehmen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Lohnsteuerhilfeverein"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Lohnsteuerhilfeverein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lohnsteuerhilfeverein-40240 node40240 Lohnsteuerhilfeverein node34604 Hilfeleistung in Steuersachen node34604->node40240 node49351 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft node34604->node49351 node42600 Rechtsanwalt node34604->node42600 node43830 Steuerberatungsgesellschaft node34604->node43830 node48399 Wirtschaftsprüfer (WP) node34604->node48399
    Mindmap Lohnsteuerhilfeverein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lohnsteuerhilfeverein-40240 node40240 Lohnsteuerhilfeverein node34604 Hilfeleistung in Steuersachen node34604->node40240

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete