Margenkompetenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorgegeben wird eine Standardkondition (Einstandssatz und Marge) für ein bestimmtes Kreditprodukt. Die hierarchiemässigen Kompetenzträger können dann abgestufte, risikoadjustierte Abschläge vornehmen und auch ggf. das gesamte Vertriebsergebnis einer Kundenverbindung berücksichtigen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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