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Margenkompetenz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorgegeben wird eine Standardkondition (Einstandssatz und Marge) für ein bestimmtes Kreditprodukt. Die hierarchiemässigen Kompetenzträger können dann abgestufte, risikoadjustierte Abschläge vornehmen und auch ggf. das gesamte Vertriebsergebnis einer Kundenverbindung berücksichtigen.

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