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Margentarif

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tarifform, bei der kein bestimmter Tarif zur Anwendung vorgeschrieben wird, sondern den Marktteilnehmern ein Spielraum im Bereich der Marge (Bandbreite mit Ober- und Untergrenze) verbleibt, innerhalb dessen der anzuwendende Tarif frei ausgehandelt werden kann. Margentarife können als ± -Werte von einer Margenmitte oder als +Werte von einer Margenuntergrenze bzw. als –Werte von einer Obergrenze definiert werden.

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