Mikroökonomik: Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, aufgrund dessen sich Preise bilden. Märkte lassen sich nach dem Institutionalisierungsgrad, der Art des Marktzutritts, dem Autonomiegrad der Marktteilnehmer und den vorherrschenden Präferenzen unterscheiden. Ordnungsökonomik: Positiv-Summen-Spiel, in dem Preise eine zentrale Rolle spielen (insbesondere als Knappheitsindikator zur Bedarfslenkung). Ausführliche Erklärung
1. Begriff: Markt nennt man in funktioneller Hinsicht das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, durch das sich im Falle eines Tausches Preise bilden. Mindestvoraussetzung für das Entstehen eines Marktes ist eine potenzielle Tauschbeziehung, d.h. abgesehen vom Tauschmittel (i.d.R. Geld) mind. ein Tauschobjekt (knappes Gut), mind. ein Anbieter und mind. ein Nachfrager.
2. Arten: a) Ein Markt kann organisiert oder nicht-organisiert sein. Im zuerst genannten Fall liegt ein Markt im institutionellen Sinn vor, auf dem bestimmte festgelegte Regeln gelten; z.B. Wochenmärkte, Jahrmärkte, Auktionen, Ausschreibungen, Börsen. Angebot und Nachfrage werden auch durch Messen und Ausstellungen zusammengeführt.
b) Nach dem Marktzutritt kann in offene, beschränkte und geschlossene Märkte unterschieden werden. Wenn der Zugang zum Markt und der Marktaustritt jederzeit für alle Anbieter offen stehen, herrscht freie Konkurrenz, sonst liegt ein geschlossener Markt vor. Letzterer kann durch staatliche Verfügung entstehen (z.B. früher durch das Postregal, Konzessionen), auf rechtlichen Gründen beruhen (Patent) oder lediglich faktisch (temporär) gegeben sein. Die resultierenden Wirkungen sind jeweils unterschiedlich.
c) Ein Markt ist frei, wenn die Marktpartner ihre Aktionsparameter, bes. den Preis, frei aushandeln bzw. setzen können. Unterliegt der Aktionsparameter behördlichen Eingriffen (z.B. in Form von Fest-, Höchst- oder Mindestpreisen - Preisfunktionen) so liegt ein regulierter Markt vor.
d) Nach Präferenzen wird folgendermaßen unterschieden: Man nennt einen Markt homogen, wenn das Gut technisch homogen ist und als solches auch von den Nachfragern perzipiert wird. Letzteres bedingt, dass persönliche Präferenzen zwischen Anbietern und Nachfragern fehlen, Transportkosten nicht auftreten, also ein räumlicher Punktmarkt vorliegt, außerdem Angebot und Nachfrage sich auf den gleichen Zeitpunkt beziehen (zeitlicher Punktmarkt). Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt ein heterogener Markt vor.
Herrscht auf einem homogenen Markt vollständige Markttransparenz und reagieren die Beteiligten auf Marktsignale mit unendlicher Reaktionsgeschwindigkeit, spricht man vom vollkommenen Markt. In allen anderen Fällen handelt es sich um einen unvollkommenen Markt. Auf einem vollkommenen Markt gibt es einen einheitlichen Preis („Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise” nach Jevons). „Vollkommenheit” ist als Begriff rein analytisch zu verstehen, wird also im normativen Sinn nicht als überlegen bewertet.
3. Marktabgrenzung: Soll ein Markt bestimmt werden, ist eine Marktabgrenzung in sachlicher, persönlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht vorzunehmen, d.h., es ist festzulegen, wer unter diesen Kriterien zu den Anbietern und Nachfragern der zum Markt gehörenden Güter zählen soll. Eine allgemeingültige Marktabgrenzung gibt es nicht, sondern nur im Hinblick auf eine bestimmte Fragestellung bzw. Zwecksetzung. Außerdem ist ein gewisser Grad an „Willkür” nicht vermeidbar.
Vgl. auch Wirtschaftssoziologie.