Marktmacht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kriterium der Wettbewerbstheorie zur Kennzeichnung des Wettbewerbsgrades auf einem Markt. Marktmacht wird dabei im Sinn von Marktbeherrschung interpretiert, die tendenziell zur Ausschaltung des Wettbewerbs führt.
Die Bekämpfung von Marktmacht durch Verhinderung von Kartellen, Fusionskontrolle und Entflechtung von Konzernen ist die vordringlichste Aufgabe der Wettbewerbspolitik. Die Vermutungstatbestände des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterscheiden zwischen den Markt beherrschenden (Teil-) Monopolen und Oligopolen.
Vgl. auch Macht.
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Economies of Scope Integration Kartell Konsumentensouveränität Kontrahierungszwang Kooperation Macht Markt Marktstruktur Monopol Oligopol Regulierung Sozialdarwinismus Spezialisierung Unternehmenskonzentration Wettbewerb Wettbewerbsfunktionen natürliches Monopol relevanter Markt vollkommene Konkurrenz
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