| 
 | 
 | 
Bookmark
 | 

Maßgeblichkeitsprinzip

Kurzerklärung

Das Maßgeblichkeitsprinzip überträgt die handelsrechtlichen Vorschriften, denen der Jahresabschluss sowohl formal als auch inhaltlich entsprechen muss (Handelsbilanz), in den Bereich der SteuerbilanzAusführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
StB Birgitta Dennerlein
Manager (ppa.)
Prof. Dr. Peter Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
Buch zum Thema
Im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung erheben sich vermehrt Stimmen zugunsten der IAS und US-GAAP, während das deutsche Bilanzrecht zunehmend ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Das Maßgeblichkeitsprinzip überträgt die handelsrechtlichen Vorschriften, denen der Jahresabschluss sowohl formal als auch inhaltlich entsprechen muss (Handelsbilanz), in den Bereich der Steuerbilanz. Somit werden durch das Maßgeblichkeitsprinzip die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu einem integralen Bestandteil des Bilanzsteuerrechts.

2. Arten: a) Materielle Maßgeblichkeit: Für die steuerliche Gewinnermittlung ist grundsätzlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist. Kodifizierte und nicht kodifizierte abstrakte handelsrechtliche Normen hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung haben steuerliche Relevanz (§ 5 I S. 1 EStG a.F.). Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wird § 5 I EStG um einen Halbsatz ergänzt (§ 5 I S. 1 Hs. 2 EStG n.F.), wodurch an der materiellen Maßgeblichkeit festgehalten wird. Allerdings wird die Maßgeblichkeit auf eine subsidiäre Maßgeblichkeit reduziert, sodass diese nur zur Anwendung kommt, wenn keine steuerlichen Sonderregelungen vorgehen (siehe hierzu: c) Durchbrechung der Maßgeblichkeit).

b) Formelle bzw. umgekehrte Maßgeblichkeit: Nach § 5 I S. 2 EStG a.F. sind steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben. Das gilt für die Ausübung sowohl der Bilanzierungs- als auch der Bewertungswahlrechte. Bei Inanspruchnahme eines steuerlichen Vorteils, war es somit erforderlich in der Handelsbilanz den gleichen Wert anzusetzen (sog. umgekehrte Maßgeblichkeit). Mit dem BilMoG wurde mit der Streichung des § 5 I S. 2 EStG die formelle und folglich auch die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, sind in bes., laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen. In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen.

c) Durchbrechung der Maßgeblichkeit: steuerliche Sonderreglungen für die Steuerbilanz, z.B.: Für Aktivierungswahlrechte in der Handelsbilanz besteht ein Aktivierungsgebot in der Steuerbilanz; für Passivierungswahlrechte der Handelsbilanz besteht ein Passivierungsverbot in der Steuerbilanz.

3. Perspektiven: Die Zahl der Durchbrechungen der Maßgeblichkeit durch zwingende, vom Handelsrecht abweichende steuerliche Regelungen nimmt zu. Die Maßgeblichkeit wird nicht zuletzt durch das BilMoG zunehmend in Frage gestellt. Denkbar ist die Einführung eines eigenständigen Steuerbilanzrechts oder eine europäische Lösung.

Version:
Sachgebiete
Maßgeblichkeitsprinzip
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff Das identitäsbasierte Markenmanagement stellt einen außen- und innengerichteten Managementprozess mit dem Ziel der funktionsübergreifenden Vernetzung aller mit der Markierung von Leistungen zusammenhängenden Entscheidungen und Maßnahmen zum Aufbau einer starken Marke dar. II. Merkmale Abweichend von herkömmlichen Ansätzen der Markenführung, sieht das ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Christoph Burmann, Dipl.-Geogr. Andreas Müller
I. Charakterisierung Steuern stellen für die Wirtschaftssubjekte negative Erfolgsbeiträge dar, da regelmäßig eine Orientierung an Nettozielgrößen erfolgt. Gesucht werden deshalb (internationale) Investitionsstandorte, die bei gegebener Investition die minimale Steuerbelastung bzw. die maximale Nachsteuerrendite aufweisen. Der Stellenwert der internationalen Steuerbelastung hängt allerdings ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Thomas Egner, Prof. Dr. Klaus Henselmann
I. Geschichte Die Neue Institutionenökonomik (NIÖ) ist eine seit den 1970er-Jahren aufstrebende Forschungsrichtung der Volkswirtschaftslehre. Zu ihren Vorläufern gehören Coase, Demsetz, Alchian, Olson, Buchanan und Tullock, zu ihren Hauptbegründern zählen u.a. Williamson, Jensen und Meckling. Im deutschen Sprachraum hat v.a. Richter ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Apl. Prof. Dr. Dr. Helge Peukert
Suche
 
Schwerpunktbeiträge des Tages
Die Frage, was unter internationalem Management zu verstehen sei und unter welchen Bedingungen dieses in der Unternehmenspraxis vorzufinden ist, wird in der Literatur bis heute nicht übereinstimmend beantwortet. So bleibt z.B. umstritten, ob bei einem gelegentlich in geografisch nahe Auslandsmärkte ... mehr
von  Prof. Dr. Johann Engelhard
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige