Maßregelungsverbot
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Verbot der Benachteiligung, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt (§ 612a BGB).
2. Tarifrecht: Klausel in einem nach Durchführung eines Arbeitskampfes abgeschlossenen Tarifvertrag, nach der es verboten ist, Streikende oder „Rädelsführer“ beim Streik gegenüber Nichtstreikenden oder weniger aktiven Streikteilnehmern zu benachteiligen. Grundsätzlich im Rahmen der Tarifautonomie zulässig. Einzelheiten sind umstritten: Z.B. ist es umstritten, ob den Koalitionen das Recht zusteht, kraft Gesetzes entstandene Schadensersatzansprüche auszuschließen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung Angestellter Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Arbeitsrecht Arbeitszeit Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Günstigkeitsprinzip Handelsvertreter Kündigungsfristen Personalplanung Provision Schlechtleistung Societas Europaea (SE) Sorgfaltspflicht Tarifvertrag Unternehmung ordentliche Kündigung
eingehend
Maßregelungsverbot
ausgehend