Mehrarbeitsvergütung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Überstundenvergütung; Vergütung für die über die gesetzliche (tarifliche) Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. Mehrarbeit ist grundsätzlich mind. mit dem üblichen Entgelt zu vergüten. Mehrarbeitszuschläge sind im Arbeitszeitgesetz nicht mehr gesetzlich geregelt, meist aber in Tarifverträgen oder im Einzelarbeitsvertrag. Die Abgeltung sämtlicher Mehrarbeit oder Überstunden mit dem Gehalt wird häufig vereinbart, unterliegt aber AGB-rechtlichen Bedenken (Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht): Solche allg. Klauseln sind i.d.R. intransparent und unangemessen.
Steuerliche Behandlung: Mehrarbeitszuschlag.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung Angestellter Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Arbeitsrecht Arbeitszeit Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Günstigkeitsprinzip Handelsvertreter Kündigungsfristen Personalplanung Provision Schlechtleistung Societas Europaea (SE) Sorgfaltspflicht Tarifvertrag Unternehmung ordentliche Kündigung
eingehend
Mehrarbeitsvergütung
ausgehend
eingehend
Mehrarbeitsvergütung
ausgehend