Wahlverfahren, bei dem die absolute oder relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einem Wahlbezirk über den Wahlausgang entscheidet. Absolute Mehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; relative Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit).
Anders: Verhältniswahl.