im allgemeinen Sprachgebrauch und v.a. von der EU auch amtlich verwendete Bezeichnung für die seit dem 1.1.1968 eingeführte Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Nach der Einkommensteuer ist die Mehrwertsteuer die wichtigste Einnahmequelle fur den Staat. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 wurde der Normalsatz von 16 Prozent auf 19 Prozent (ab 2007) angehoben. Der ermäßigte Satz (v.a. für Lebensmittel und existenzielle Güter, Zeitschriften, Bücher) beträgt unverändert 7 Prozent.
Vgl. auch Umsatzbesteuerung, Kumulativwirkung.