| 
 | 
 | 

Meinungsfreiheit

Kurzerklärung
nach Art. 5 I GG Grundrecht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allg. zugänglichen Quellen zu unterrichten. Beschränkung in den allg. Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Allg. Gesetze im Sinn der Vorschrift sind solche, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten. Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Die vorliegenden Klausuren trainieren den im Grundstudium befindlichen Anwärter des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes auf die Zwischenprüfung. Hinsichtlich des fachlichen Anforderungsprofils sind ... mehr
Ausführliche Erklärung

nach Art. 5 I GG Grundrecht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allg. zugänglichen Quellen zu unterrichten.

Beschränkung in den allg. Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Allg. Gesetze im Sinn der Vorschrift sind solche, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten.

Version:
Sachgebiete
Meinungsfreiheit
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Medienmanagement als wirtschaftswissenschaftliche Disziplin 1. Medienökonomie und Medienmanagement: Gegenstand der Medienökonomie ist die ökonomische Analyse der Bedingungen journalistischer Produktion, der Distribution und des Konsums von Medieninhalten und Trägermedien. Unterschieden werden können dabei mikro- und makroökonomische Fragen bzw. Entscheidungen. Die makroökonomische Analyse im ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Insa Sjurts
I. Begriff und Anlässe Mit Unternehmungsbewertung bezeichnet man die Verfahren zur Wertermittlung von Unternehmen als Ganzes (Wert). Bei den unregelmäßig vorkommenden Anlässen lassen sich Situationen ohne Einigungszwang (z.B. Kauf und Verkauf von Unternehmen(steilen), Eintritt von Gesellschaftern, Verschmelzungen) und mit Einigungszwang (z.B. Berechnung ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Klaus Henselmann
I. Begriff 1. Allgemein Property Rights. Aus ökonomischer Sicht sollen Verfügungsrechte die einem bestimmten Individuum zugeordnete Fähigkeit (Property Right) im Sinn der Chance heißen, eine bestimmte Entscheidung, im Besonderen ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bezüglich eines bestimmten (knappen) Gutes betreffend, im Rahmen ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Rupert Windisch
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Gleichheit oder Freiheit
Inwieweit stimmen Sie zu, dass wir mehr Gleichheit und Gerechtigkeit brauchen, auch wenn das weniger Freiheit für den Einzelnen bedeutet?
Statistik: Gleichheit oder Freiheit Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Meinungsfreiheit"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Unvollständige Verträge und unterschiedliche Interessenlagen bieten den Stakeholdern prinzipiell Gelegenheiten wie auch Motive zu opportunistischem Verhalten. Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch ... mehr
von  Prof. Dr. Axel v. Werder
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaften ist die Erforschung von Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft. Unter Wirtschaft wird der rationale Umgang mit knappen Gütern (Gut) verstanden.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Albach
Anzeige