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Methodenstreit

Kurzerklärung
I. Volkswirtschaftslehre: 1. Älterer Methodenstreit: Zwischen Schmoller und Menger geführte heftige wissenschaftliche Kontroverse über die Berechtigung und Notwendigkeit theoretischer Forschung. Schmoller als Vertreter der jüngeren historischen Schule vertrat die historische Methode (Induktion), Menger die theoretische Forschung (Deduktion). Menger unterschied zwischen Wissenschaften, die das Individuelle, und solchen, die das Generelle erklären sollen. Die historische Methode sei nur im ersten Fall, die theoretische Methode nur im zweiten Fall anzuwenden. Die Ansicht Mengers setzte sich nach ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

I. Volkswirtschaftslehre:

1. Älterer Methodenstreit: Zwischen Schmoller und Menger geführte heftige wissenschaftliche Kontroverse über die Berechtigung und Notwendigkeit theoretischer Forschung. Schmoller als Vertreter der jüngeren historischen Schule vertrat die historische Methode (Induktion), Menger die theoretische Forschung (Deduktion). Menger unterschied zwischen Wissenschaften, die das Individuelle, und solchen, die das Generelle erklären sollen. Die historische Methode sei nur im ersten Fall, die theoretische Methode nur im zweiten Fall anzuwenden. Die Ansicht Mengers setzte sich nach dem Ersten Weltkrieg zunehmend auch auf dem Kontinent durch.

2. Jüngerer Methodenstreit (Werturteilsstreit): Zwischen Weber und Sombart als Hauptvertreter (daneben Diehl, Wolf, Weber) der einen Richtung und Wagner, Philippsberg und Schmoller (daneben Herkner und Hesse) als Hauptvertreter der anderen Richtung ausgetragene wissenschaftliche Kontroverse über die Zulässigkeit von Werturteilen in den Sozialwissenschaften, bes. der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Weber und Sombart vertraten den Standpunkt, Werturteile seien nicht wissenschaftlich beweisbar; mit objektiver Wissenschaft deshalb unvereinbar. Demgegenüber wandten Philippsberg, Schmoller und ihre Anhänger ein, dass der Verzicht auf Werturteile den Verzicht auf Wirtschafts- und Sozialpolitik als Wissenschaft bedeute. Weber und Sombart behielten im Wesentlichen recht.

II. Betriebswirtschaftslehre (BWL):

1. Erster Methodenstreit, ausgelöst von den Nationalökonomen Weyermann und Schönitz (Grundlegung und Systematik einer wissenschaftlichen Privatwirtschaftslehre und ihre Pflege an Universitäten und Fachhochschulen, Karlsruhe 1912); suchten die BWL in Form einer Lehre von der kapitalistischen Privatunternehmung als festen Bestandteil der Nationalökonomie zu konzipieren. V.a. Schmalenbach hielt dem seine Auffassung von der BWL als technologisch orientierte Kunstlehre entgegen, in deren Mittelpunkt der Wirtschaftlichkeitsaspekt stehen soll (Die Privatwirtschaftslehre als Kunstlehre, in: Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung 1911/1912).

2. Zweiter Methodenstreit, ausgelöst von Rieger (Einführung in die Privatwirtschaftslehre, Nürnberg 1927), richtete sich gegen Schmalenbachs Wirtschaftlichkeitslehre; plädierte für eine Orientierung am Rentabilitätsaspekt, der nach seiner Auffassung für die kapitalistische Unternehmung charakteristisch ist.

3. Dritter Methodenstreit, entzündete sich am Werk Gutenbergs (Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1: Die Produktion, Berlin-Göttingen-Heidelberg 1951); neben inhaltlichen Aspekten über Geltung des Ertragsgesetzes in der industriellen Produktion und den Verlauf von Kostenkurven wurde die Frage der Zweckmäßigkeit einer mathematisch-deduktiven Methode oder einer empirisch-induktiven Methode kontrovers diskutiert.

4. Seit Beginn der 1970er-Jahre ist deutliche Belebung der wissenschaftlichen Diskussion festzustellen. Im Mittelpunkt stehen v.a. die Forderung nach empirischem Gehalt (Informationsgehalt) betriebswirtschaftlicher Aussagen, das Problem der Wertfreiheit in der Wissenschaft sowie Überlegungen zur Integration verschiedener sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Einzeldisziplinen (Betriebswirtschaftslehre (BWL)).

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Sachgebiete
Methodenstreit
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Wirtschaftsgeschichte
Informationen zu den Sachgebieten
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