Einen allg. geltenden gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland nicht. Doch gibt es geltende Rechtsgrundlagen zur Einführung eines branchenbezogenen Mindestlohns, nämlich das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) vom 11.1.1952, zuletzt umfassend novelliert durch Gesetz vom 22.4.2009 (BGBl. I 818) und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I 799), Entsendung von Arbeitnehmern. Ob darüber hinaus ein allg. Mindestlohn einzuführen ist oder die bisherigen Möglichkeiten zur Einführung eines branchenbezogenen Mindestlohn bereits schädlich sind, ist rechtspolitisch stark umstritten.
Ergänzend gewährleistet § 138 II BGB einen gewissen Lohnschutz im Einzelfall. Danach ist ein Lohn, welcher nicht 2/3 der tariflichen oder üblichen Löhne erreicht, gemäß § 138 II BGB sittenwidrig (vgl. BAG, 22.4.2009 - 5 AZR 436/08).