Mineralwassersteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
historische Verbrauchsteuer, die von 1918 bis 1923 und von 1930 bis 1933 galt. Das Mineralwassersteuergesetz vom 26.7.1918 (RGBl. I 831) wurde 1923 bereits wieder aufgehoben durch das Gesetz vom 11.8.1923 (RGBl. I 771). Danach gab es ein weiteres Mineralwassersteuergesetz vom 15.4.1930 bis 15.11.1933.
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