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Minister

Kurzerklärung
Leiter einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, der seinen Geschäftsbereich unter Beachtung der vom Bundeskanzler bzw. vom Chef der Landesregierung aufgestellten Richtlinien der Politik selbstständig leitet und dem Bundestag bzw. dem Landesparlament verantwortlich ist. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Leiter einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, der seinen Geschäftsbereich unter Beachtung der vom Bundeskanzler bzw. vom Chef der Landesregierung aufgestellten Richtlinien der Politik selbstständig leitet und dem Bundestag bzw. dem Landesparlament verantwortlich ist.

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Sachgebiete
Minister
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