Teilhabe aller in einer Organisation vertretenen Gruppen am Willensbildungs- und Entscheidungsprozess.
Im Besonderen wirtschaftliche Mitbestimmung, also die institutionelle Teilhabe der Arbeitnehmer(-vertreter) am Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in Unternehmen und Betrieb. Träger der Arbeitnehmermitbestimmung sind Betriebsräte und Aufsichtsrat. Ausführliche Erklärung