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Mitfahrzentrale

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Verkehrsrechts für ein Gewerbe, das die Personenbeförderung von Fahrgästen mit privaten Personenkraftwagen vermittelt, gegen ein Gesamtentgelt, das die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.

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