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Monopolgüter

Kurzerklärung
nach den Klassikern spezifisch seltene Güter, wie Kunstwerke oder natürliche Ressourcen, die nicht beliebig vermehrbar sind. Durch Monopolisierung eines Industriezweiges, z.B. durch Abschluss von Kartellverträgen, kann auch ein ursprünglich beliebig vermehrbares Gut zum Monopolgut werden. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

nach den Klassikern spezifisch seltene Güter, wie Kunstwerke oder natürliche Ressourcen, die nicht beliebig vermehrbar sind. Durch Monopolisierung eines Industriezweiges, z.B. durch Abschluss von Kartellverträgen, kann auch ein ursprünglich beliebig vermehrbares Gut zum Monopolgut werden.

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Sachgebiete
Monopolgüter
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Wirtschaftsgeschichte
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