Münzgewinn
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ertrag des Münzregals (Münzhoheit). Früher benutzten die Staaten und Fürsten das Münzregal vielfach dazu, durch unterwertige Ausprägung einen Münzgewinn zu erzielen. In neuerer Zeit wurde bei der Ausprägung des Kurantgeldes (z.B. Goldmünzen) nur Prägegebühr (Schlagschatz) erhoben. Einen erheblichen Münzgewinn bringt die Prägung der Scheidemünzen.
In der Bundesrepublik Deutschland geht der Münzgewinn aufgrund des Münzregals des Bundes in den Bundeshaushalt ein.
Vgl. auch Seignorage.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Europäische Zentralbank (EZB) Geld Geldmarkt Geldpolitik Geldtheorie Inflation Inflationsrate Inflationstheorien Kapitalmarkt Kapitalmarktzins Liquidität Liquiditätsfalle Mengentender Mindestreserve Preispolitik Subprime-Krise Unabhängigkeit der Zentralbank Zentralbankgeld Zinsen Zwei-Säulen-Strategie
eingehend
Münzgewinn
ausgehend