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nach Belieben

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Handelsklausel, bei der der Lieferzeitpunkt in dem freien Belieben des Käufers (Abruf nach Belieben) oder des Verkäufers (Lieferung nach Belieben) liegt.

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    Mindmap "nach Belieben"

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