Direkt zum Inhalt

Nachschau

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verfahren im Rahmen der Steueraufsicht. Die von der Finanzbehörde mit der Steueraufsicht beauftragten Amtsträger sind berechtigt, auf Grundstücken, in Räumen und Fahrzeugen von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben und denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist, während der Geschäfts- und Arbeitszeit Prüfungen vorzunehmen und sonstige besteuerungserhebliche Feststellungen zu treffen (§ 210 I AO). Nachschau ist jederzeit zulässig, wenn der Verdacht besteht, dass Verstöße gegen Zoll- und Verbrauchsteuergesetze, v.a. dass sich in den betreffenden Räumen Schmuggelwaren oder nicht ordnungsgemäß versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren befinden, aufgedeckt werden können; bei Gefahr im Verzug darf eine Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ohne richterliche Anordnung erfolgen (§ 210 II AO). Übergang zur Außenprüfung ist möglich (§ 210 IV AO).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Nachschau"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Nachschau Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nachschau-41631 node41631 Nachschau node30696 Außenprüfung node41631->node30696 node33146 Durchsuchung node41631->node33146 node44070 Steueraufsicht node41631->node44070 node46524 Steuerhinterziehung node30696->node46524 node30785 Abgabenordnung (AO) node30696->node30785 node42890 Stichtagsinventur node42890->node30696 node30785->node44070 node39171 Kleinbetrieb node39171->node30696 node29178 Beschlagnahme node33146->node29178 node41612 Leibesvisitation node33146->node41612 node33872 Gerichtsvollzieher node33872->node33146 node40505 Kaffeesteuer node40505->node44070 node43686 Steuernachschau node43686->node41631 node43686->node30696 node48229 Verdachtsnachschau node48229->node41631
    Mindmap Nachschau Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nachschau-41631 node41631 Nachschau node30696 Außenprüfung node41631->node30696 node33146 Durchsuchung node41631->node33146 node44070 Steueraufsicht node41631->node44070 node43686 Steuernachschau node43686->node41631 node48229 Verdachtsnachschau node48229->node41631

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete