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Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖS)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1963 in der DDR eingeführtes Wirtschaftssystem, das den Betrieben mehr Eigenverantwortung geben sollte. Anreize (ökonomische Hebel) sollten der materiellen Interessiertheit der Beschäftigten Rechnung tragen: Die Betriebe erhielten Gestaltungsspielraum bei Einkauf, Finanzierung, Preis- und Absatzgestaltung, und es wurden Arbeitermitverwaltungen eingerichtet. Dadurch sollte die Wirtschaft effizienter und flexibler werden. Das NÖS scheiterte am strukturellen Gegensatz zwischen den dezentralen Elementen und der weiter bestehenden Planungs- und Leitungshoheit der zentralen Instanzen. Seit 1966 wurde das NÖS schrittweise aufgegeben und 1968 durch das Ökonomische System des Sozialismus (ÖSS) ersetzt.

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