Neuwert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Bilanzierung
Ausgangsbetrag für die Bewertung von industriellen Bauten oder Wohngebäuden. Der Neuwert ergibt sich z.B. aus den Tagespreisen je Kubikmeter umbauten Raumes unter Berücksichtigung der jeweiligen Bauart. Durch Abschläge, die entsprechend dem Bauzustand und der geschätzten Restnutzungsdauer vorgenommen werden, erhält man den Zeitwert.
Versicherungswirtschaft
Herstellungskosten oder Anschaffungspreis einer neuen Sache. Der Neuwert von Gebäuden ist der ortsübliche Neubauwert. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
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Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
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