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Niederlassung

Definition

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Ort, an dem ein Unternehmen geführt wird. Das Niederlassungsrecht ist im Wesentlichen in den §§ 13 ff. HGB geregelt. Die Niederlassung ist i.Allg. Erfüllungsort für Geschäftsschulden und Gerichtsstand für alle den Gewerbebetrieb betreffenden Klagen.

Neben der Hauptniederlassung können Zweigniederlassungen bestehen.

Vgl. auch Auslandsniederlassung.

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Sachgebiete
Niederlassung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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