Ort, an dem ein Unternehmen geführt wird. Das Niederlassungsrecht ist im Wesentlichen in den §§ 13 ff. HGB geregelt. Die Niederlassung ist i.Allg. Erfüllungsort für Geschäftsschulden und Gerichtsstand für alle den Gewerbebetrieb betreffenden Klagen.
Neben der Hauptniederlassung können Zweigniederlassungen bestehen.
Vgl. auch Auslandsniederlassung.