| 
 | 
 | 

Niederlassungsfreiheit

Kurzerklärung
1. I.w.S.: Das allen Deutschen zustehende Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 GG), nämlich das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. 2. I.e.S.: Eine der im EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten zur Errichtung eines Einheitlichen Binnenmarktes (Art. 43–48 EGV). Sie umfasst die Aufnahme und Ausübung jeder erlaubten selbstständigen Erwerbstätigkeit von EU-Angehörigen in einem anderen Mitgliedsland, die von einer dort eingerichteten Niederlassung ausgeht. Sie umfasst die Gründung und Leitung von Unternehmen, Agenturen, Zweigniederlassungen und ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Die vorliegenden Klausuren trainieren den im Grundstudium befindlichen Anwärter des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes auf die Zwischenprüfung. Hinsichtlich des fachlichen Anforderungsprofils sind ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. I.w.S.: Das allen Deutschen zustehende Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 GG), nämlich das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.

2. I.e.S.: Eine der im EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten zur Errichtung eines Einheitlichen Binnenmarktes (Art. 43–48 EGV). Sie umfasst die Aufnahme und Ausübung jeder erlaubten selbstständigen Erwerbstätigkeit von EU-Angehörigen in einem anderen Mitgliedsland, die von einer dort eingerichteten Niederlassung ausgeht. Sie umfasst die Gründung und Leitung von Unternehmen, Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften. Berechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie alle Gesellschaften, soweit sie Erwerbszwecke verfolgen. Von der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 ff. EGV) als eine der anderen Grundfreiheiten unterscheidet sich die Niederlassungsfreiheit durch die Dauer der Tätigkeit, von der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39 ff. EGV) durch das Merkmal der Selbstständigkeit der Erwerbstätigkeit. Für Investitionen der Selbstständigen in Zusammenhang mit der Gründung oder dem Betrieb einer Niederlassung finden die Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit Anwendung (Art. 43 i.V. mit Art. 56 EGV). Die Niederlassungsfreiheit enthält als sachlichen Therm das Gebiet der Inländergleichbehandlung, d.h. jeder Angehörige der EU, der sich in einem anderen Mitgliedsstaat niederlassen möchte, kann beanspruchen, so behandelt zu werden wie die dort Niedergelassenen.

Version:
Sachgebiete
Niederlassungsfreiheit
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff und Einordnung Unter der risikoorientierten Bepreisung wird die Festlegung eines Preises für eine unternehmerische Leistung verstanden, bei der neben den Kosten der Leistung und einem i.d.R. prozentualen Aufschlag als Abgeltung des Unternehmerwagnisses auch mögliche Risiken, die mit der unternehmerischen ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Markus Siepermann
I. Einleitung: Marktdesign als angewandte Forschungsdisziplin Beispiele für Fragen, mit denen sich Marktdesigner beschäftigen, sind: Welche Marktregeln führen zu effizientem Emissionshandel, und welche Organisationsform der europäischen Strombörse generiert wettbewerbliche Strompreise? Wie können innerbetriebliche Anreizsysteme die Mitarbeiter bestmöglich motivieren? Welche Informationsflüsse erzeugen ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Axel Ockenfels
I. Medienmanagement als wirtschaftswissenschaftliche Disziplin 1. Medienökonomie und Medienmanagement: Gegenstand der Medienökonomie ist die ökonomische Analyse der Bedingungen journalistischer Produktion, der Distribution und des Konsums von Medieninhalten und Trägermedien. Unterschieden werden können dabei mikro- und makroökonomische Fragen bzw. Entscheidungen. Die makroökonomische Analyse im ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Insa Sjurts
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Gleichheit oder Freiheit
Inwieweit stimmen Sie zu, dass wir mehr Gleichheit und Gerechtigkeit brauchen, auch wenn das weniger Freiheit für den Einzelnen bedeutet?
Statistik: Gleichheit oder Freiheit Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Niederlassungsfreiheit"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Unvollständige Verträge und unterschiedliche Interessenlagen bieten den Stakeholdern prinzipiell Gelegenheiten wie auch Motive zu opportunistischem Verhalten. Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch ... mehr
von  Prof. Dr. Axel v. Werder
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaften ist die Erforschung von Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft. Unter Wirtschaft wird der rationale Umgang mit knappen Gütern (Gut) verstanden.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Albach
Anzeige