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öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die satzungsgemäß überwiegend in einem historisch bestimmten regionalen Geschäftsgebiet die Lebens- oder Schaden‑/Unfallversicherung betreiben.

    2. Bedeutung: Die Zahl öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen hat stark abgenommen, da die meisten Unternehmen heute privatrechtlich organisiert sind.

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