Bezeichnung für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (entsprechend der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften gemäß § 275 II Nr. 14 HGB beim Gesamtkostenverfahren bzw. § 275 III Nr. 13 beim Umsatzkostenverfahren). Das operative Ergebnis umfasst neben dem Finanz- und Beteiligungsergebnis das sog. betriebliche Ergebnis (ohne Steuern und ohne das außerordentliche Ergebnis). Das betriebliche Ergebnis entspricht aber nicht dem Betriebsergebnis der Kosten- und Erlösrechnung, da es auch periodenfremde, außergewöhnliche und betriebsfremde Elemente enthält.
Vgl. auch Bilanzanalyse.