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operatives Ergebnis

Kurzerklärung
Bezeichnung für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (entsprechend der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften gemäß § 275 II Nr. 14 HGB beim Gesamtkostenverfahren bzw. § 275 III Nr. 13 beim Umsatzkostenverfahren). Das operative Ergebnis umfasst neben dem Finanz- und Beteiligungsergebnis das sog. betriebliche Ergebnis (ohne Steuern und ohne das außerordentliche Ergebnis). Das betriebliche Ergebnis entspricht aber nicht dem Betriebsergebnis der Kosten- und Erlösrechnung, da es auch periodenfremde, außergewöhnliche und betriebsfremde Elemente ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Peter Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
Prof. Dr. Norbert Pfitzer
Mitglied des Vorstands
Ausführliche Erklärung

Bezeichnung für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (entsprechend der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften gemäß § 275 II Nr. 14 HGB beim Gesamtkostenverfahren bzw. § 275 III Nr. 13 beim Umsatzkostenverfahren). Das operative Ergebnis umfasst neben dem Finanz- und Beteiligungsergebnis das sog. betriebliche Ergebnis (ohne Steuern und ohne das außerordentliche Ergebnis). Das betriebliche Ergebnis entspricht aber nicht dem Betriebsergebnis der Kosten- und Erlösrechnung, da es auch periodenfremde, außergewöhnliche und betriebsfremde Elemente enthält.

Vgl. auch Bilanzanalyse.

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Sachgebiete
operatives Ergebnis
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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