Organträger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerrechtlicher Begriff für ein Unternehmen mit beliebiger Rechtsform (z.B. Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Einzelkaufmann), in das eine Organgesellschaft wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch eingegliedert ist.
Vgl. auch Organschaft.
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