Ortsgericht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
als Hilfsbehörden der Justiz nach landesrechtlichen Vorschriften (z.B. in Hessen Ortsgerichtsgesetz i.d.F. vom 2.4.1980 (GVBl. I S. 114) m.spät. Änd.) errichtete örtliche Behörden mit Befugnissen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. Unterschriftsbeglaubigungen, sowie auf dem Gebiet des Schätzungswesens.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Ortsgericht
ausgehend