Paralleldarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Paralleldarlehen ist für die kurz- und mittelfristige Überbrückung bis zur fälligen Anschlussfinanzierung geeignet. Dabei erhält der Kunde den aktuellen Zinssatz garantiert, Zuschläge bis zur Abnahme werden nicht berechnet. Dafür fallen allerdings Bereitstellungszinsen an. Wie günstig dieses Darlehen tatsächlich ausfällt, hängt letztlich davon ab, wie lange die bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden kann.
Vgl. auch Forward-Darlehen.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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