Direkt zum Inhalt

Parlamentarischer Staatssekretär

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abgeordneter des Deutschen Bundestages, politischer Vertreter des Bundesministers im Amt, Bundestag, Kabinett auf Weisung des Ministers.

    Gesetzliche Regelung: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24.7.1974 (BGBl. I 1538) m.spät.Änd.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Parlamentarischer Staatssekretär"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete