Pendelverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beförderung von Personen und/oder Gütern durch zwischen zwei Orten hin- und herfahrende Transportmittel. Die Fahrten werden bei hoher Nachfrage nach Fahrplan (z.B. Air Shuttle im Luftverkehr) oder nach dem Erreichen der Ladekapazität des Fahrzeuges, bei niedriger Nachfrage nach Einzelbedarf (z.B. kleiner Fährverkehr) ausgeführt.
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