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Petition

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    schriftliche Eingabe und Bitte oder Beschwerde eines Einzelnen oder einer Gruppe an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung (Art. 17 GG). Ihre Behandlung obliegt einem bes. bestellten Petitionsausschuss (für den Bund vgl. Art. 45c GG).

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