Direkt zum Inhalt

Krankenhaus

(weitergeleitet vonPflegesatz)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Einrichtung, in der durch jederzeit verfügbare ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Verletzungen durch Unfallschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in der die zu versorgenden Patienten untergebracht und verpflegt werden. Die medizinisch-technische Ausstattung ist an den Bedarf der Patienten anzupassen. Krankenhäuser sind Leistungserbringer der sozialen Sicherung und des Gesundheitswesens.

    2. Aufgaben: In Krankenhäusern werden überwiegend stationäre Behandlungen durchgeführt. Seit dem Gesundheitsstrukturgesetz (von 1992) und verstärkt seit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (von 2011) erbringen Krankenhäuser auch Leistungen im teil-, vor- und nachstationären Bereich sowie ambulante Leistungen. Die Planung und Finanzierung von Krankenhäusern wurde zuletzt durch das Krankenhausstrukturgesetz vom 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) angepasst.

    3. Krankenhausträger sind in Deutschland schwerpunktmäßig öffentlich-rechtliche und freigemeinnützige Institutionen. Zugenommen hat in den letzten zwei Jahrzehnten die Anzahl von Krankenhäusern privater Träger, ihr Anteil an der Bettenkapazität ist aufgrund geringerer Größe aber weiterhin deutlich niedriger als der der anderen Trägertypen. Freigemeinnützige und öffentlich-rechtliche Träger bedienen sich z.T. auch einer privatwirtschaftlichen Rechtsform, um Krankenhäuser zu betreiben.

    4. Die Krankenhausträger betreiben ihre Krankenhäuser nach Maßgabe der Vorgaben der staatlichen Krankenhausplanung. Diese erfolgt in den einzelnen Bundesländern. Für die einzelnen Krankenhäuser werden Versorgungsaufträge festgeschrieben, die bes. die Zahl der Fachabteilungen und die jeweilige Bettenzahl bestimmen. Die Höhe der Entgelte für Krankenhausbehandlung sowie eine Vielzahl weiterer Regelungen zur konkreten Krankenhausbehandlung werden darüber hinaus zwischen den Krankenhausträgern und den Krankenkassen ausgehandelt.

    5. Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt in Deutschland nach dem dualen Prinzip, bei dem Investitions- und Betriebskosten unterschieden werden. Die Investitionskosten sollen durch öffentliche Fördermittel finanziert werden. Die laufenden Betriebskosten, d.h. die Personalkosten und der Sachmitteleinsatz, werden von den Krankenversicherungen gezahlt. Die Abrechnung basierte bis 2003 i.d.R. auf tagesgleichen Pflegesätzen, die ab 2004 zunächst budgetneutral auf diagnose-spezifische Fallpauschalen (Diagnosis-related groups, DRG) umgestellt und nach einer Konvergenzphase ab 2010 in landeseinheitliche Basisfallwerte mündeten. Ausgenommen davon blieben zunächst psychiatrische Einrichtungen u.ä., bei denen eine solche Umstellung 2013 eingeleitet wurde und bis 2020 abgeschlossen sein soll.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Krankenhaus"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Krankenhaus Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/krankenhaus-38617 node38617 Krankenhaus node46058 soziale Sicherung node38617->node46058 node34513 Gesundheitswesen node38617->node34513 node100561 Operationsroboter node100561->node38617 node50418 Verantwortung node100561->node50418 node34332 Ethik node100561->node34332 node53501 Medizinethik node100561->node53501 node40528 Information node48644 Wirtschaftsethik node54262 Mensch node27801 Arbeitslosigkeit node122251 Transportroboter node122251->node38617 node122251->node40528 node122251->node48644 node122251->node54262 node122251->node27801 node53501->node34513 node32920 Humankapital node46058->node32920 node29485 Arbeitslosenversicherung node46058->node29485 node54198 Robotik node54198->node34513 node40033 Krankenversicherung node54101 Big Data node54101->node34513 node34513->node40033 node42647 Sozialleistungen node42647->node46058 node31465 Arbeit node31465->node46058 node34068 Fallpauschale node34068->node38617
    Mindmap Krankenhaus Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/krankenhaus-38617 node38617 Krankenhaus node46058 soziale Sicherung node38617->node46058 node34513 Gesundheitswesen node38617->node34513 node100561 Operationsroboter node100561->node38617 node122251 Transportroboter node122251->node38617 node34068 Fallpauschale node34068->node38617

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete