Gestaltung der Ordnung eines Gemeinwesens und Lenkung des individuellen Verhaltens seiner Mitglieder. Ausführliche Erklärung
Auf wirtschaftlichem Gebiet allgemeine Wirtschaftspolitik. Man unterscheidet zwischen der Ordnungspolitik zur Setzung der Rahmenbedingungen (z.B. Wettbewerb und Eigentum) und der Prozesspolitik (Ablaufspolitik), z.B. zur Stabilisierung der Ökonomie im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG).
Der Begriff Politik ist auch in nicht staatliche Bereiche übernommen worden, z.B. Unternehmenspolitik.