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Popularklage

Definition

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im geltenden Recht über die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit i.Allg. ausgeschlossene Klage, durch die ein beliebiger Staatsbürger die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rechtsvorschrift oder eines gegen einen anderen Staatsbürger ergangenen Verwaltungsakts verlangen kann.

Ausnahme: Art. 98 der Verfassung des Freistaates Bayern.

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Sachgebiete
Popularklage
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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