im geltenden Recht über die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit i.Allg. ausgeschlossene Klage, durch die ein beliebiger Staatsbürger die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Rechtsvorschrift oder eines gegen einen anderen Staatsbürger ergangenen Verwaltungsakts verlangen kann.
Ausnahme: Art. 98 der Verfassung des Freistaates Bayern.