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Post-Exklusivlizenz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bis zum 31.12.2007 stand der Deutschen Post AG das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht bis 50 g und deren Einzelpreis weniger als das Zweieinhalbfache des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern; gesetzliche Exklusivlizenz nach § 51 des Postgesetzes (PostG).

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    Mindmap "Post-Exklusivlizenz"

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