Direkt zum Inhalt

Prämienübertrag

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beitragsübertrag. 1. Versicherungstechnische Rückstellung in der Bilanz von Versicherungsunternehmen für am Bilanzstichtag noch nicht verdiente Prämie. Da Versicherungsprämien vielfach Jahresprämien sind, das Geschäftsjahr aber nicht immer mit dem Jahr übereinstimmt, für das die Prämie bezahlt wird, müssen am Schluss des Geschäftsjahres diejenigen Prämienteile zurückgestellt werden, die dem nächsten Geschäftsjahr zugute kommen. Die Summe dieser Einzelrückstellungen ist der Prämienübertrag, ein Passivposten in der Versicherungsbilanz (Bezeichnung als Rückstellung eigentlich unzulässig, da Posten Charakter eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens hat).

    2. Berechnung des Prämienübertrags meist nicht für jeden einzelnen Vertrag, sondern nach dem Bruchteil- oder Pauschalsystem.

    a) Beim Bruchteilsystem wird für die Prämieneinnahme eines Monats oder eines Vierteljahres ein bestimmter Bruchteil zurückgestellt.

    b) Beim Pauschalsystem wird von der gesamten Prämieneinnahme eines Jahres ein fester Prozentsatz als Prämienübertrag gebucht (häufig 40 Prozent der Jahresprämieneinnahme eigener Rechnung).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Prämienübertrag"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Prämienübertrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/praemienuebertrag-42812 node42812 Prämienübertrag node44104 Prämie node42812->node44104 node31379 Arbeitsentgelt node44104->node31379 node45924 Prämienlohn node44104->node45924 node48180 Verkaufsförderung node44104->node48180 node48519 Zedent node48519->node44104 node52509 verdiente Beiträge node52509->node42812 node31752 Beiträge node52509->node31752 node44515 Rechnungsabgrenzung node52509->node44515
    Mindmap Prämienübertrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/praemienuebertrag-42812 node42812 Prämienübertrag node44104 Prämie node42812->node44104 node52509 verdiente Beiträge node52509->node42812

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete