Direkt zum Inhalt

Preisangaben

(weitergeleitet vonPreisangabenverordnung (PAngV))
Definition: Was ist "Preisangaben"?

sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV i.d. F. vom 18.10.2002 (BGBl. I 4197) m.spät. Änd.) Angaben, die Preisklarheit und Preiswahrheit sicherstellen und dem Verbraucher einen zutreffenden Preisvergleich ermöglichen.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV i.d. F. vom 18.10.2002 (BGBl. I 4197)) m.spät.Änd. Angaben, die Preisklarheit und Preiswahrheit sicherstellen und dem Verbraucher einen zutreffenden Preisvergleich ermöglichen. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, in der Werbung Preise zu nennen, ausgenommen Waren und Leistungen, die in Schaufenstern, innerhalb von Verkaufsräumen etc. ausgestellt werden und für die Preisauszeichnungspflicht besteht. Es sind Endpreise (einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile) und, soweit es der Verkehrsauffassung entspricht, Verkaufs- und Leistungseinheiten anzugeben. Auf Verhandlungsbereitschaft darf hingewiesen werden, bei Lieferfristen über vier Monaten sind Preisänderungsvorbehalte zulässig (§ 1). Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis den Grundpreis, d.h. den Preis pro Mengeneinheit, anzugeben (§ 2). Sonstige Preisbestandteile sind Kosten, die mit dem Erwerb der Ware/ Leistung zwangsläufig anfallen (z.B. Überführungskosten bei Pkw) und nicht fakultativ gewählt werden können. Keine sonstigen Preisbestandteile sind mittelbar entstehende Kosten (z.B. Grunderwerbsteuer, Notargebühren). „Ca. ...“- und „von ... bis ...“-Preise sind i.d.R. unzulässig, es sei denn, dadurch wird lediglich auf den Umfang des angekündigten Angebots hingewiesen. Bes. Vorschriften bestehen für das Kreditgewerbe (§ 6; in Angeboten und Darlehensverträgen sind alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüber hinaus muss im Privatkundengeschäft auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.), Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (§ 7) sowie an Tankstellen und Parkplätzen (§ 8). Verstöße gegen Preisangabenvorschriften sind in aller Regel zugleich unlautere Werbung (§ 4 Nr. 11 UWG), weil sie dazu dienen, die Stellung der Verbraucher zu schwächen, und können eine Abmahnung eines Konkurrenten oder klagebefugten Verbandes zur Konsequenz haben; bestimmte Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (§ 10), die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden können.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Preisangaben"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Preisangaben Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/preisangaben-43041 node43041 Preisangaben node49070 unlautere Werbung node43041->node49070 node28454 Abmahnung node43041->node28454 node48872 unlauterer Wettbewerb node49070->node48872 node38072 irreführende Werbung node49070->node38072 node53201 Restschuld node42106 Preisangabenverordnung (PAngV) node53201->node42106 node42106->node43041 node39949 Kundenfang node39949->node49070 node38607 Manipulation node38607->node49070 node30714 Bearbeitungsprovision node48711 Unterschlagung node28454->node48711 node41814 Kündigung node28454->node41814 node28206 Betrug node28454->node28206 node40577 Kreditkosten node29629 Bankspesen node29629->node43041 node29629->node30714 node29629->node40577 node30957 außerordentliche Kündigung node30957->node28454 node43817 Preisauszeichnung node43817->node43041
    Mindmap Preisangaben Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/preisangaben-43041 node43041 Preisangaben node28454 Abmahnung node43041->node28454 node49070 unlautere Werbung node43041->node49070 node29629 Bankspesen node29629->node43041 node42106 Preisangabenverordnung (PAngV) node42106->node43041 node43817 Preisauszeichnung node43817->node43041

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete